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Ich trauer um:: meinen Opa

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Montag, 2. Juli 2012, 00:21

Wichtig ist es, bei einem Testament einige Punkte zu beachten,

Sollten Sie wünschen, dass nach Ihrem Ableben Ihr Erbe anderweitig verteilt wird als durch die gesetzliche Erbfolge festgelegt, so ist es erforderlich, ein Testament zu erstellen. Dies kann von Nöten sein, wenn Sie z. B. etwas an einen guten Freund vererben möchten oder auch einer wohltätigen Organisation, denn diese sind natürlich in der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt. Ein Testament setzt sozusagen die gesetzliche Erbfolge außer Kraft.

Wichtig ist es, bei einem Testament einige Punkte zu beachten, da das Testament sonst u. U. als nicht gültig anerkannt wird.
Das privatschriftliche Testament

• Formulieren Sie Ihre Verfügungen deutlich und eindeutig.
• Schreiben Sie Ihren letzten Willen von Anfang bis Ende mit der Hand nieder.
• Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift an.
• Versehen Sie das Schriftstück unbedingt mit einem Datum.
• Unterschreiben Sie das Testament.
• Sollten Sie sich verschreiben, beginnen Sie bitte von vorn. Streichungen oder Hinzufügungen können immer Zweifel aufwerfen und anfechtbar sein.
• Geben Sie einer Person Ihres Vertrauens bekannt, wo sich das Testament befindet, damit es von Ihr an das zuständige Nachlassgericht (Amtsgericht) übergeben werden kann. Oder hinterlegen Sie Ihr Testament direkt beim Amtsgericht, die Erben werden dann von dort informiert.
• Bei Änderungen vernichten Sie das bestehende Testament und setzen ein neues auf.
Das notarielle Testament

Das notarielle Testament ist sinnvoll, wenn Sie sich mit der Formulierung Ihrer Verfügungen nicht sicher sind oder Sie z. B. möchten, dass sicher ist, dass Sie noch testierfähig sind. Anderweitig könnte es später zu Anfechtungen des Testaments kommen. Weiterhin wird ein Notar Sie auf Ungereimtheiten hinweisen und Ihnen Ihren letzten Willen rechtlich einwandfrei formulieren. Ein weiterer Vorteil ist, dass Ihre Erben sich später nicht unbedingt um einen Erbschein bemühen müssen. Der Notar könnte auch gleichzeitig von Ihnen als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden.

Generell wichtig zu wissen ist, dass ein Testament jederzeit geändert werden kann. Sollte es mehrere Testamente geben ist immer das gültig, was das jüngste Datum trägt. Bei einer Änderung muß das notarielle Testament auf jeden Fall aus der Verwahrung des Amtsgerichts genommen werden um ungültig zu werden oder aber, es muß durch das neue Testament ausdrücklich aufgehoben werden.
Signatur von »*Admin*« Wenn es uns ganz schlecht geht, trösten wir uns mit dem
Gedanken, dass es noch schlimmer sein könnte und wenn es ganz schlimm ist,
klammern wir uns an die Hoffnung, dass es nur besser werden kann.

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Mellin1967

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